Terrassenüberdachungen bis 30 m² sind in Bayern häufig verfahrensfrei.
Dennoch können Bebauungspläne, Abstandsflächen oder örtliche Vorschriften greifen.
Eine individuelle Prüfung vor Umsetzung wird empfohlen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung mit Ihrem zuständigen Bauamt.
Sie sind unsicher, welche Lösung die richtige ist?
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Terrasse planen.
| Kriterium | Pergolamarkise | Terrassenfaltdach | Glas-Terrassendach | Lamellendach |
|---|---|---|---|---|
| Sonnenschutz | ★★★★★ | ★★★★★ | ★★★★☆ | ★★★★★ |
| Regenschutz | ★★★☆☆ | ★★★★☆ | ★★★★★ | ★★★★☆ |
| Windstabilität | ★★★★☆ | ★★★★☆ | ★★★★★ | ★★★★★ |
| Schneelast geeignet | ★★☆☆☆ | ★★★☆☆ | ★★★★★ | ★★★★☆ |
| Ganzjährige Nutzung möglich | ★★☆☆☆ | ★★★☆☆ | ★★★★★ | ★★★★☆ |
| Freistehend realisierbar | ★★★★☆ | ★★★★★ | ★★★★☆ | ★★★★★ |
| Kubische Bauform möglich | ★★★☆☆ | ★★★★★ | ★★★★☆ | ★★★★★ |
| Technische Ausstattung & Komfort | ★★★★☆ | ★★★★★ | ★★★★☆ | ★★★★★ |
| Wertsteigerung der Immobilie | ★★★☆☆ | ★★★★☆ | ★★★★★ | ★★★★★ |
| Genehmigungsaufwand (Bayern)* | ★☆☆☆☆ | ★★☆☆☆ | ★★☆☆☆ | ★★☆☆☆ |
| ★★★★★ | häufig verfahrensfrei bis 30 m² |
| ★★★★★ | abhängig von Bauhöhe, Bebauungsplan oder freistehender Bauweise |
Hinweis: Auch wenn Überdachungen bis 30 m² in Bayern häufig verfahrensfrei sind, müssen Bebauungsplan, Abstandsflächen und örtliche Vorschriften berücksichtigt werden. Eine individuelle Prüfung wird empfohlen.
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