Hinweis Baugenehmigung Bayern

SONNENSCHUTZ - SYSTEME

Hinweis zur Baugenehmigung in Bayern

Terrassenüberdachungen bis 30 m² sind in Bayern häufig verfahrensfrei.

Dennoch können Bebauungspläne, Abstandsflächen oder örtliche Vorschriften greifen.

Eine individuelle Prüfung vor Umsetzung wird empfohlen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung mit Ihrem zuständigen Bauamt.

Abschließender

Sie sind unsicher, welche Lösung die richtige ist?

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Terrasse planen.

Übersicht – Welche Überdachung passt zu Ihnen?

Kriterium Pergolamarkise Terrassenfaltdach Glas-Terrassendach Lamellendach
Sonnenschutz ★★★★★ ★★★★★ ★★★★☆ ★★★★★
Regenschutz ★★★☆☆ ★★★★☆ ★★★★★ ★★★★☆
Windstabilität ★★★★☆ ★★★★☆ ★★★★★ ★★★★★
Schneelast geeignet ★★☆☆☆ ★★★☆☆ ★★★★★ ★★★★☆
Ganzjährige Nutzung möglich ★★☆☆☆ ★★★☆☆ ★★★★★ ★★★★☆
Freistehend realisierbar ★★★★☆ ★★★★★ ★★★★☆ ★★★★★
Kubische Bauform möglich ★★★☆☆ ★★★★★ ★★★★☆ ★★★★★
Technische Ausstattung & Komfort ★★★★☆ ★★★★★ ★★★★☆ ★★★★★
Wertsteigerung der Immobilie ★★★☆☆ ★★★★☆ ★★★★★ ★★★★★
Genehmigungsaufwand (Bayern)* ★☆☆☆☆ ★★☆☆☆ ★★☆☆☆ ★★☆☆☆
Stabiler SonnenschutzPergolamarkise
Flexibel bei Sonne und RegenTerrassenfaltdach
Dauerhafter WetterschutzGlas-Terrassendach
Maximale Technik & DesignLamellendach

Legende Genehmigungsaufwand (Bayern)

★★★★★ häufig verfahrensfrei bis 30 m²
★★★★★ abhängig von Bauhöhe, Bebauungsplan oder freistehender Bauweise

Hinweis: Auch wenn Überdachungen bis 30 m² in Bayern häufig verfahrensfrei sind, müssen Bebauungsplan, Abstandsflächen und örtliche Vorschriften berücksichtigt werden. Eine individuelle Prüfung wird empfohlen.

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